Für Qualität und Zuverlässigkeit steht das RAL Gütezeichen Schadstoffsanierung im Bestand


Die Verleihung des Gütezeichens erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Diese legen die allgemeinen Grundsätze für Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen im Zuge der gutachterlichen Erfassung von Gebäudeschadstoffen und Biostoffen, die Fachplanung/-bauleitung für die notwendige Sanierung von Schadstoffen und Biostoffen inkl. der Deklaration der anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle, sowie die Ausführung der Sanierung fest.

Im Rahmen von Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden Anforderungen an einzelne gütegesicherte Bereiche der Schadstoffsanierung in Form von detaillierten Anforderungsprofilen festgelegt.

Im Sinne des Nutzerschutzes bzw. der Sicherung der Gesundheit der (Gebäude-)Nutzer inkl. des Umgebungsschutzes wird unter Einhaltung dieser Anforderungsprofile eine fachgerechte Schadstoffsanierung erreicht. Ziel der Schadstoffsanierung ist dabei i. d. R. eine Entfernung der Gefahr- bzw. Biostoffe.

Folgende Leistungen liegen nicht im Geltungsbereich der Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen (GZ-540):

  • Leistungen zum Radonschutz (GZ-659) (Ausschreibung, Planung, Ausführung und Überwachung von Maßnahmen)
  • Erkennung, Bewertung und Prävention von Innenraumrisiken in Bezug auf Schimmelpilze
  • Leistungen, die Gegenstand der Gütesicherung Abbrucharbeiten sind (RAL-GZ 509 inkl. aller mit geltenden Klassen, insbesondere statischer Abbruch und Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen).


Weitere Informationen finden Sie bei der RAL Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung unter: www.ral-schadstoffsanierung.de

Oder Sie melden sich bei:

Frau Dipl.-Ing. Sandra Giern
Telefon: 030 / 20 005 27-60
Fax: 030 / 20 005 27-91
E-Mail: info_at_ral-schadstoffsanierung.de