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Aktuelles


Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.

Wir bieten Planungs- und Ausführungssicherheit in der Schadstoffsanierung.


GVSS-Schulung zur VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Erwerb des Zertifikates „VDI-Sachverständiger Asbest“


Der „VDI-Sachverständiger Asbest“ erfüllt die Anforderungen an die „qualifizierte Person“ gemäß LAGA M23. Der Vollzug in den Bundesländern legt das Augenmerk auf die Dokumentation gemäß Anhang 6 der LAGA M23 und fordert, dass die Bestätigung der Asbestfreiheit von Bau- und Abbruchabfällen bzw. die Bestätigung einer erfolgten Asbestsanierung und Abtrennung asbesthaltiger Baustoffe oder -teile durch einen Sachverständigen oder eine qualifizierte Person im Sinne der VDI MT 6202 Blatt 20.1 erfolgen muss.


Die angebotene Schulung umfasst:
• 50 Lehreinheiten á 45 Minuten
• in 8 Online-Terminen, mit jeweils 6 bis 7 Lehreinheiten
• Fragestunde nach jedem Schulungsblock (2 Stunden) mit den Referenten
• Optionaler Präsenztermin in Berlin zur Vorbereitung und Vermittlung des Vorwissens
• Optionaler Präsenztermin in Berlin für die Prüfungsvorbereitung
• Prüfung in Präsenz durch den VDI in Düsseldorf


Zulassungsvoraussetzungen zur Schulung:
Einschlägige Berufsausbildung (Ing., Bachelor oder Master der Bau- oder Umweltwissenschaften, Meister oder Techniker der Berufe des Bauhaupt- und Nebengewerbes); jeweils mit drei Jahren Berufsausübung überwiegend im Bereich der Schadstoffsanierung nach erstmaligem Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und der Fachkunde nach TRGS 524 bzw. der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004

oder

Personen mit sonstiger abgeschlossener Berufsausbildung mit sechs Jahren Berufsausübung überwiegend im Bereich der Schadstoffsanierung nach erstmaligem Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und der Fachkunde nach TRGS 524 bzw. der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004


Der nächste Lehrgang startet am 09.Mai 2025.


Anmeldung zur Schulung formlos per Mail an: giern_at_gvss-berlin.de


Informationsflyer zur Schulung VDI-MT 6202 Blatt 20.1

Seminar – Akkreditierte Probenahme


Ziel dieses Seminars ist es, eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen für eine Akkreditierung der Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025 für Fachplaner im Bereich Schadstoffsanierung zu geben.
Die besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL Gütezeichen für die Fachplanung Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen im Bestand beinhalten ein zertifiziertes und regelmäßig auditiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) (z.B. nach DIN EN ISO 9001) sowie eine Akkreditierung der Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025. Diese akkreditierte Probenahme kann entweder das mit dem RAL-Gütezeichen ausgezeichnete Unternehmen selbst vorweisen oder ein mit der Probenahme beauftragter Nachunternehmer. Die Akkreditierung der Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025 beinhaltet zahlreiche Systemanforderung, insbesondere in den Bereichen Qualitätsmanagement und Prozessabläufe, bietet jedoch auch zahlreiche Vorteile wie Qualitäts- und Rechtssicherheit.

Der nächste Termin ist am Dienstag, dem 25. Februar 2025.

Weitere Informationen finden Sie hier

Workshop VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest – Erkundung und Bewertung


Mit dem Workshop möchten wir die Inhalte der VDI Richtlinie 6202 Blatt 3 – Asbest vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.


Die VDI 6202 Blatt 3 ist eine Arbeitshilfe für die Erkundung und Bewertung speziell von Asbest in baulichen und technischen Anlagen, welche für den Betrieb, für Baumaßnahmen, für Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder auch für die Wertermittlung des Baubestandes angewendet werden kann. Die Richtlinie gilt nicht für Erdbauwerke, Deponien und kontaminierte Böden. Sie richtet sich an Bauherren, Sachverständige, Planer, Ausführende und die weiteren Baubeteiligten.


Die Inhalte der VDI Richtlinie stellen wir Ihnen vor und möchten deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren. Neben der Klärung der verwendeten Begrifflichkeiten ist die richtige Nutzung des verwendeten Berechnungstools in der Praxis und somit die auf den jeweiligen Anwendungsfall festzusetzende Probenahmestrategie und deren praktische Umsetzung mit Probenahmeplan, korrekt durchgeführter Probenahme und Analytik entscheidend, um als Gutachter am Ende ein belastbares Ergebnis übergeben zu können.


Der nächste Termin ist am Freitag, dem 25.04.2025.

Weitere Informationen finden Sie hier

Schulung
DIN ATV 18448 – Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen


Der Ergänzungsband 2023 zur VOB Gesamtausgabe 2019 soll im Oktober 2023 über den Beuth-Verlag veröffentlicht werden. Mit dieser Ergänzung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird u.a. die neue ATV DIN 18448 Schadstoffsanierungsarbeiten bekanntgegeben.

Mit unserer Schulung möchten wir die Inhalte der ATV DIN 18448 vorstellen und deren Anwendung in der Praxis mit Ihnen diskutieren.

Die DIN ATV 18448 ist Bestandteil der VOB Teil C und kommt bei allen Werkverträgen die auf der Basis der VOB “Vergabe- und Vertragsordnung” abgeschlossen wurden automatisch zur Anwendung.

Die Norm gilt für die Sanierung schadstoffbelasteter baulicher und technischer Anlagen. Sie gilt auch für Tätigkeiten an baulichen und technischen Anlagen, bei denen aus der Erkundung hervorgeht, dass Schadstoffe freigesetzt werden.

Derzeit steht kein weiterer Termin fest. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns, wir setzen Sie auf die Warteliste.

Weitere Informationen finden Sie hier

Asbest visuell


Bestimmungsblätter zur visuellen Bestimmung von Asbest in Abbruchmaterialien

Zur Erkundung von Asbestverdachtsmaterialien im Haufwerk und der visuellen Ansprache gemäß VDI 3876 gibt die LAGA M23 nur sehr oberflächliche Verfahrensanweisungen. Aber insbesondere bei gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind asbesthaltige Abfallfraktionen visuell nur sehr schwer zu erkennen. Es bedarf somit einer Konkretisierung der Probenahme bezüglich der Verdachtsmaterialien. Hierzu wird aktuell eine „VDI 6202 Blatt 10 – Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen: Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“ erarbeitet, welche im Gründruck (Entwurf) noch im Jahr 2024 veröffentlicht werden soll.

Die LAGA M23 sieht vor, bei unzertifiziertem Bau- und Abbruchabfall, zunächst auf offensichtlichen Asbestverdacht zu prüfen. Von Seiten der Experten des Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. und im Rahmen des Forschungsprojektes RecBest mit dem Förderkennzeichen 033R268A wurden daher Bestimmungsblätter für Asbest-Verdachtsmaterialien im Bauschutt erstellt. Diese sollen vor Ort helfen, entsprechende Verdachtsmaterialien zu identifizieren. Diese Aufgabe ist vor allem deshalb sehr anspruchsvoll, da im Gegensatz zu einer Erkundung im Gebäude die Bruchstücke im Haufwerk ohne Informationen zur ursprünglichen Einbausituation beurteilt werden müssen.

Die Bestimmungsblätter finden Sie hier


Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit asbesthaltigen Brandschutzklappen


Schematisch Schnitt einer eingebauten Brandschutz-klappe (rot = Bauteil der BSK mit Asbestverdacht)

Gemäß der LASI-Leitlinie LV 45 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen (BSK) einer Anzeige- und Sachkundepflicht.

Freimessungen gemäß Arbeitsplan sind dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Asbestfasern im Rahmen der Wartung durch die Auslässe der Lüftungsanlage in die Räume gelangen, welche an die Lüftung angeschlossen sind. Der Verdacht auf eine Freisetzung von Asbest ist laut LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bereits begründet, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen nur inspiziert werden und hierzu der Revisionsdeckel geöffnet wird.

Weiterhin zeigt der aktuelle Entwurf mit Stand Januar 2021 zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2021/1 auf, dass sich asbesthaltige Brandschutzklappen nicht mit Hilfe des Formblattes beurteilen lassen. Sie sind gemäß Entwurfsfassung einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Dabei ist auch die Nutzungsdauer gemäß REACH Verordnung Nr. 1907/2006 Anhang XVII, Nr. 6 zu beachten.

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) e.V. hat aufgrund dieser Festlegungen eine Handlungsempfehlung erstellt, mit der ein praktikabler Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bei der Wartung oder aber auch beim Ausbau gegeben ist.


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