IFAT 2024 in der Messe München

Am 13. Mai 2024 beginnt die IFAT worldwide und auch wir, der GVSS e. V. sind zusammen mit vier Mitgliedsunternehmen dabei! Den Gemeinschaftsstand des GVSS e. V. finden Sie vom 13. bis zum 17. Mai in der Halle A6 der Messe München.
Wir freuen uns der Messe gemeinsam mit Arcadis, Kluge Sanierung GmbH, Competenza GmbH und MKI Industrieservice GmbH beizuwohnen. Besuchen Sie unsere Aussteller des GVSS-Gemeinschaftstands in der Halle A6, Stand 201 und freuen Sie sich auf die Vorstellung von innovativen Produkten und Dienstleistungen sowie einen anregenden Informationsaustausch!

Gerne stellen wir Ihnen für Ihren Besuch einen wiederverwendbaren Gutscheincode für kostenlose Tagestickets zur Verfügung.
Diesen können Sie gerne an Ihr Kollegium, sowie an Ihren Kundenstamm und Partnerunternehmen etc. weitergeben.
Der Code lautet: GVSS_IFAT2024
Der Ticketcode kann hier eingesetzt werden.

Sie erhalten dann von der Messe München per eMail ein print@home-Tagesticket, welches Sie auch auf dem Handy speichern können.


Asbest im Baubestand Herausforderungen – Lösungen

Am Donnerstag, dem 16.05.2024 stellen wir von 15.30 bis 16.20 Uhr auf der Orange Stage der Messe in der Halle A5 das Thema „Asbest im Baubestand Herausforderungen – Lösungen“ vor.
Ziel ist es, auf die Herausforderung, Recyclingmaterial aus dem Bestand auch morgen nutzen zu können, aufmerksam zu machen.

Die LAGA M23 sieht vor, dass für Bauschutt von Sanierungs- und Abbruchmaßnahme an und in Bauwerken, mit deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, ein expliziter Nachweis der Asbestfreiheit vorgelegt werden muss. Erst mit diesem Nachweis einer „technischen Asbestfreiheit“ soll der Bauschutt an einer Recyclinganlage angenommen werden dürfen.
Was bedeutet das für Anlieferungen ohne diesen Nachweis? Wie wird das die Güteüberwachung zukünftig beeinflussen? Insbesondere bei gemischten Bau- und Abbruchabfällen sind asbesthaltige Abfallfraktionen visuell nur sehr schwer zu erkennen. Die LAGA M23 sieht bei unzertifiziertem Bau- und Abbruchabfall vor, zuerst auf offensichtliches Asbest zu prüfen. Dabei können einige Materialien grundsätzlich als nicht asbestverdächtig eingestuft werden. Daher ist es sinnvoll, zuerst zwischen Materialien mit „deutlichem Asbestverdacht“, mit „allgemeinem Asbestverdacht“ und „ohne Asbestverdacht“ zu unterscheiden.
Situation und Methodik werden vorgestellt sowie die Sachlage und die Praktikabilität der Lösungsvorschläge diskutiert.

Wir freuen uns, Sie auf dem Forum begrüßen zu dürfen, kommen Sie gerne vorbei!